Eine Möglichkeit der privaten Rentenversicherung ist die Riesterrente. Das ist eine vom Staat geförderte, freiwillige private Rentenversicherung, mit der Angestellte und kinderreiche Familien ihre Altersvorsorge forcieren können. Diese Art der Absicherung ist attraktiv und sicher, denn die Gewinnausschüttung wird aufgrund der staatlichen Förderung wie diverser Freibeträge höher ausfallen.
Neben der staatlich geförderten Riesterrente wurde die sogenannte Rüruprente eingeführt. Diese wurde nach dem ehemaligen Regierungsberater Bert Rürup benannt, mit dieser besonderen Art der Vorsorge wurde eine zusätzliche Form zur privaten Rentenversicherung geschaffen, die insbsondere Selbstständige und Freiberufler anspricht. Die Förderung dieser Art der zusätzlichen Altersvorsorge schlägt sich in der Steuerfreiheit sämtlicher eingezahlter Beiträge nieder. Ein Grossteil der Einzahlungen können als Sonderausgaben zur Einkommenssteuer abgesetzt werden.
Damit die staatliche Förderung gewährt werden kann, wurden Auflagen eingeführt. Zum einen darf der Auszahlungsbeginn nicht vor dem 60. Lebensjahr liegen. Des Weiteren kann die Rente nur monatlich ausgezahlt werden, die Vererbung, Übertragung, Beleihung oder Veräusserung ist ausgeschlossen. Das bedeutet, diese Form der privaten Rentenversicherung kann nicht auf die staatlichen Bezüge wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld angerechnet werden.
Ohne ein gewisses Mass an Verantwortung und Bemühungen des einzelnen zur Eigenvorsorge wird die gesetzliche Rente allein die Sicherung des Lebensstandards nicht mehr leisten können. Die private Rentenversicherung egal in welcher Form ist beinahe schon als zwingend zu erachten.
Bei der klassischen privaten Rentenversicherung wird die aufgeschobene Rente und die Sofortrente unterschieden. Bei der aufgeschobenen Rente zahlt der Versicherer nach Ablauf einer Aufschubzeit die vereinbarte Rente. Die Rente muss durch laufende oder einmalige Beitragszahlung angespart werden. Die Beitragszahlungsdauer entspricht dabei meistens der Aufschubzeit.
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Bei der Sofortrente beginnt die Rentenzahlung unmittelbar mit dem Versicherungsbeginn. Dies ist nur möglich gegen Zahlung eines dann grösseren Einmalbetrages. Besonders interessant ist diese Art der Altersvorsorge für Personen, die bereits ein grösseres Kapital angespart oder geerbt haben. Bei beiden Variationen kann eine Todesfallleistung zusätzlich vereinbart werden. Wenn dies nicht der Fall ist, wird die private Rentenversicherung auch als Erlebensfallversicherung bezeichnet.